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Die Schiedsstelle ist eine Einrichtung zur vorgerichtlichen Schlichtung von
Streitfällen. Schwerpunkt ist das Erreichen einer Einigung in Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Folgende Probleme können zur Verhandlung kommen:
- Grenzstreitigkeiten (Hecke, Zaun, Bäume, Überbauungen)
- Belästigungen (Lautstärke, Gerüche)
- Beleidigung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
Diese Probleme werden von der Schiedsstelle nicht bearbeitet:
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Jugendstrafrecht
In einer Verhandlung versucht die Schiedsperson, in Funktion als Moderator bzw.
Mediator, die streitenden Parteien zu einem gegenseitig akzeptablen Kompromiss
zu führen. Als Ergebnis entsteht ein Protokoll, welches einen notariellen
Charakter hat und jederzeit gerichtlich vollstreckbar ist.
Die Schiedsperson arbeitet ehrenamtlich und wird durch die Gemeindevertretung
alle 5 Jahre gewählt. Die fachliche Anleitung erfolgt durch den Bund Deutscher
Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. in Form von Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen.
Das Amtsgericht Fürstenwalde ist die zuständige Aufsichtsbehörde; die Schiedsperson
ist vom Amtsgerichtsdirektor vereidigt und zur Verschwiegenheit gegenüber
jedermann verpflichtet worden.
Finanziell ist eine Schlichtungsverhandlung um ein vielfaches günstiger als ein
Gerichtsprozess. Es entstehen lediglich Bearbeitungskosten
(Verhandlungsgebühr, Porto, Büromaterial) von maximal 50,-€.
Die zuständige Schiedsstelle findet man im:
Rathaus
Am Marktplatz 1
15537 Grünheide (Mark)
Sprechzeit: Jeden 1. Dienstag im Monat von 15.00 - 18.00 Uhr
Schiedsmann: Rolf Exner
Stellvertreter: Wolfgang Feige
Weitere Informationen: www.bds-frankfurt-oder.de