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Schiedsstelle


Die Schiedsstelle ist eine Einrichtung zur vorgerichtlichen Schlichtung von Streitfällen. Schwerpunkt ist das Erreichen einer Einigung in Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Folgende Probleme können zur Verhandlung kommen:
- Grenzstreitigkeiten (Hecke, Zaun, Bäume, Überbauungen)
- Belästigungen (Lautstärke, Gerüche)
- Beleidigung - Bedrohung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch

Diese Probleme werden von der Schiedsstelle nicht bearbeitet:
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Jugendstrafrecht

In einer Verhandlung versucht die Schiedsperson, in Funktion als Moderator bzw. Mediator, die streitenden Parteien zu einem gegenseitig akzeptablen Kompromiss zu führen. Als Ergebnis entsteht ein Protokoll, welches einen notariellen Charakter hat und jederzeit gerichtlich vollstreckbar ist. Die Schiedsperson arbeitet ehrenamtlich und wird durch die Gemeindevertretung alle 5 Jahre gewählt. Die fachliche Anleitung erfolgt durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. in Form von Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen. Das Amtsgericht Fürstenwalde ist die zuständige Aufsichtsbehörde; die Schiedsperson ist vom Amtsgerichtsdirektor vereidigt und zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet worden.
Finanziell ist eine Schlichtungsverhandlung um ein vielfaches günstiger als ein Gerichtsprozess. Es entstehen lediglich Bearbeitungskosten (Verhandlungsgebühr, Porto, Büromaterial) von maximal 50,-€.

Die zuständige Schiedsstelle findet man im:

Rathaus
Am Marktplatz 1
15537 Grünheide (Mark)

Sprechzeit: Jeden 1. Dienstag im Monat von 15.00 - 18.00 Uhr

Schiedsmann: Rolf Exner 
Stellvertreter: Wolfgang Feige

Weitere Informationen: www.bds-frankfurt-oder.de









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