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Hier finden Sie eine Übersicht des Ortsrechts der Gemeinde Grünheide (Mark).
Dazu gehören aktuell geltende kommunale Satzungen, Verordnungen und Richtlinien.
Gemäß der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg können die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln. Dieses Recht ist ein wesentlicher Bestandteil des in Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz verbrieften kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Die Kompetenz zum Erlass derartiger Rechtsnormen liegt bei der Gemeindevertretung.
Die vorliegenden Satzungen, Verordnungen und Richtlinien liegen im PDF-Format vor und lassen sich per Mausklick auf die entsprechende Rechtsnorm öffnen.