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Volksbegehren für ein Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr
| In der Zeit vom 04.06.2012
bis 03.12.2012 findet das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr am
neuen Flughafen Berlin Brandenburg International statt. Alle stimmberechtigten
Bürgerinnen und Bürger können dieses Volksbegehren durch Eintragung in die
Eintragungslisten unterstützen. Die BEKANNTMACHUNG über die Durchführung eines Volksbegehrens „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!“ können Sie hier als PDF-Dokument nachlesen... |
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Wer kann unterstützen (Eintragungsberechtigte):
- alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am
3. Dezember 2012 das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 4. Dezember 1996 geboren sind,
- seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie
keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie
- nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Sie können sich direkt in die Listen eintragen
| Wo | Wann |
|
Rathaus der Gemeinde Grünheide (Mark) |
Mo./ Mi./ Do. 8:00-12:00 Uhr / 13:00-15:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr / 13:00-18:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr |
| Bürgerhaus Hangelsberg OT Hangelsberg Berliner Damm 10 15537 Grünheide (Mark) |
Do. 15:30-17:00 Uhr |
| Bürgerhaus Kagel OT Kagel Schulstraße 5 15537 Grünheide (Mark) |
jeden 2. und 4. Di. 16:00-18:00 Uhr |
| Bürgerhaus Kienbaum OT Kienbaum Neue Dorfstraße 54 15537 Grünheide (Mark) |
jeden 3. Di. 17:00-18:00 Uhr |
| Gemeindehaus Mönchwinkel OT Mönchwinkel Neue Spreeauer Straße 1 15537 Grünheide (Mark) |
jeden 3. Di. 17:00-18:00 Uhr |
| Bürgerhaus Spreeau OT Spreeau Spreeauer Straße 25 15537 Grünheide (Mark) |
jeden 2. und 4. Di. 16:00-18:00 Uhr |
oder die Möglichkeit durch die briefliche Eintragung nutzen.
Hierzu ist folgendes zu beachten:
- für die briefliche Eintragung ist ein schriftlicher Antrag zu stellen
- der Antrag ist schriftlich, elektronisch (z. B. per EMail oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift)
beim Einwohnermeldeamt zu stellen
- EMail-Adresse: volksbegehren(at)gemeinde-gruenheide.de
- eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig
- den Antrag kann der Eintragungsberechtigte oder eine bevollmächtigte Person stellen
- bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt des Antragstellers anzugeben
- die briefliche Eintragung kann nur bis zum 2. Dezember 2012 beantragt werden und muss am
03. Dezember, 16.00 Uhr im Einwohnermeldeamt eingegangen sein
- die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag)
werden der antragstellenden Person entgeltfrei übersandt
Formular zur Beantragung des Eintragungscheins für das Volksbegehren (ausfüllbare pdf-Datei)